Liquid_Ambient
Liquid Ambient - Terms & Conditions         (English version coming soon)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Liquid Ambient, Antje und Stephan Seifert GbR für die Auftragsproduktion und Lizenzierung von Videoproduktionen

 

A. Vertragsgegenstand und geltende Bestimmungen

 

Die Liquid Ambient, Antje und Stephan Seifert GbR, Sonnenbühlstr. 23, 70734 Fellbach („Liquid Ambient“) produziert und lizenziert für Auftraggeber („Kunden“) hochwertige Videoproduktionen für Unternehmen, Institutionen u.ä. („Filme“). Ferner werden ergänzende Dienstleistungen für Nachbearbeitung und Distribution dieser Filme erbracht. Diese Filme sind Gegenstand der nachfolgenden vertraglichen Regelungen mit dem Kunden.

 

Das Vertragsverhältnis zwischen Liquid Ambient und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Bestimmungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Form. Liquid Ambient widerspricht hiermit ausdrücklich der auch nur ergänzenden Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

des Kunden.

 

 

B. Auftragsproduktionen

 

1 Leistungsumfang

 

(1) Liquid Ambient  bietet die von ihr hergestellten Filme zu den in der Auftragsbestätigung bzw. einem etwaigem verbindlichen Angebot genannten Preisen an.

 

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten, dem Leistungszeitraum sowie sonstiger Leistungsspezifika sämtliche Bestimmungen dieser AGB.

 

2 Durchführung der Produktion

 

(1) Bei Annahme eines Auftrags produziert Liquid Ambient als Filmhersteller in eigener wirtschaftlicher Verantwortung zu dem nach Punkt 1 geltenden Festpreis.

 

(2) Dabei obliegen Liquid Ambient bis hin zum fertigen Produkt in eigener Verantwortung sämtliche organisatorischen Tätigkeiten wie die Drehvorbereitung, Stellung des technischen Personals, Stellung von technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Kameras, Film- und Verbrauchsmaterial), Beschaffung von Dreherlaubnissen, Durchführung der Dreharbeiten einschließlich etwaiger Interviews, Redaktion, Schnitt, Farbkorrektur und ähnliches.

 

(3) Liquid Ambient stimmt sich hierbei jeweils eng mit dem Kunden ab, hat aber unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftrags das Letztentscheidungsrecht.

 

3 Nutzungsrechte

 

(1) Sollen bei der Produktion Gegenstände abgebildet oder vorbestehende Werke verwendet werden, an denen Rechte Dritter oder des Kunden, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte bzw. entsprechende Nutzungsrechte bestehen, weist der Kunde Liquid Ambient darauf von sich aus vor Vertragsabschluss ausdrücklich hin. Dabei benennt er Liquid Ambient in Textform den Umfang dieser Rechte sowie Rechtsgrund und Umfang seiner Rechtsmacht.

 

(2) Der Kunde sichert zu, im Umfang der Erklärung nach Abs. 1 zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte nach Abs. 3 befugt zu sein. Er garantiert und steht dafür ein, dass entgegenstehende Rechte Dritter, insbesondere von etwaigen Mitwirkenden bei der Herstellung des Films oder Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, nicht bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keine Erklärung nach Abs. 1 abgibt.

 

(3) Sofern Rechte Dritter oder des Kunden bestehen, räumt dieser – soweit seine Rechtsmacht reicht, Liquid Ambient mit Vertragsabschluss im Rahmen eines Buy-Outs das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Produktion in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten filmisch zu verwerten. Dazu werden Liquid Ambient insbesondere die folgenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeräumt:

 

a) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, d.h. das Recht, den Film einzelnen oder mehreren Mitgliedern der Öffentlichkeit zum Download in jeder technischen Form oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

b) Das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht, d.h. das Recht, den Film unter Wahrung der gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte des Nutzers zu kürzen, zu teilen, im Rahmen der medienrechtlichen Vorgaben für Werbung zu unterbrechen, im Umfeld des Films Werbung zu schalten, diesen neben Werbung gleichzeitig zu zeigen (z.B. durch Split-Screen), die Laufzeit anzupassen, den Titel neu festzusetzen, die Musik auszutauschen, den Film in allen Sprachen zu synchronisieren, untertitelte oder Voice-Over-Fassungen herzustellen oder den Film in sonstiger Weise – insbesondere auf Anforderungen einer Sendeanstalt zu bearbeiten sowie diese so bearbeiteten oder synchronisierten Fassungen nach Maßgabe der in diesem Vertrag Liquid Ambient eingeräumten Nutzungsrechte auszuwerten.

 

c) Das Recht zur Werbung und (Teil-)Auswertung, d.h. die Befugnis, Ausschnitte aus dem Film im Rahmen anderer Produktionen oder zu Zwecken der Werbung für den Film (z.B. Sendung oder Vorführung in Programmvorschauen, Teilverwertung, Teil-in-Werbung) oder auch der Eigenwerbung (z.B. durch Verwendung als Imagefilm, im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen etc.) auszuwerten. Eingeschlossen ist das Recht, in branchenüblicher Weise auch in anderer Form (z.B. im Fernsehen, im Kino oder in Druckschriften) für den Film zu werben.

 

(4) Liquid Ambient räumt dem Kunden seinerseits unentgeltlich ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Film

für den unmittelbar eigenen Bedarf des Kunden zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes oder von Ausschnitten daraus, auch in Form von Stand- bzw. Lichtbildern, in gedrucktem Werbematerial, auf Datenträgern wie CD oder DVD sowie online unter dem eigenen Internetauftritt des Kunden zur Werbung für sich selbst bzw. für das eigene Unternehmen, z.B. durch Vorführung auf Messen, Präsentationen, Firmenveranstaltungen, Jobbörsen, Verkaufsausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, ein.

 

(5) Die Rechteeinräumung nach Abs. 4 erfolgt erst mit vollständigem Eingang der fälligen Vergütung bei Liquid Ambient.

 

(6) Eine Pflicht zur Verwertung des Films besteht weder für den Kunden noch für Liquid Ambient. Erfolgt eine Nutzung durch den Kunden, fügt dieser dabei an geeigneter Stelle folgenden Urheberhinweis an: „produced by Liquid Ambient“ und verlinkt diesen Hinweis zu: http://www.liquidambient.com

Dieser Link darf nicht als: rel=”nofollow” gekennzeichnet sein.

 

4 Vertragsschluss und -durchführung

 

(1) Ein Vertrag zur Filmherstellung kommt zu den Bedingungen dieser AGB wie folgt zustande:

 

a) Angebote von Liquid Ambient sind grundsätzlich unverbindlich. Unterbreitet Liquid Ambient dem Kunden ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, kommt ein Vertrag durch Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei Liquid Ambient in Textform (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) innerhalb der von Liquid Ambient genannten Annahmefrist zustande. Eine modifizierte Annahme gilt als neues Angebot des Kunden.

 

b) Angebot durch den Kunden. Ein Angebot des Kunden führt dann zum Vertragsschluss, wenn diesem eine Auftragsbestätigung von Liquid Ambient in Textform zugeht.

 

(2) Liquid Ambient benennt dem Kunden in der Auftragsbestätigung bzw. einem dieser ggfs. vorausgegangenen verbindlichen Angebot einen Fertigstellungstermin. Lieferzeiten oder Termine sind jedoch keine Fixtermine. Können sie aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Liquid Ambient liegen, nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegenüber Liquid Ambient keinerlei Ersatzansprüche.

 

(3) Mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei Liquid Ambient (Auftragserteilung) ist der Kunde zu einer sofortigen Anzahlung von 25% der Auftragssumme verpflichtet.

 

(4) Nach Fertigstellung der Produktion übermittelt Liquid Ambient dem Kunden einen Link zur Ansicht des Videos im Internet und gewährt dem Kunden einen Korrekturlauf. Technische Mängelrügen und Beanstandungen des Kunden müssen Liquid Ambient unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entgegennahme des Links, in Textform angezeigt werden. Liquid Ambient hat bei begründeten Beanstandungen das Recht und die Pflicht, bis zu zwei Nachbesserungsversuche zur Mängelbeseitigung durchzuführen. Ist der Mangel danach nicht beseitigt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Liquid Ambient vom Kunden eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben in diesem Fall bei Liquid Ambient.

 

(5) Nach Ausführung der entsprechenden Korrekturen sind die verbleibenden 75% der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang übermittelt Liquid Ambient dem Kunden einen HTML-Code zur Einbindung des Videos auf der Website des Kunden. Die Kosten für die technische Einbindung trägt alleinig der Kunde. Das Original-Filmmaterial verbleibt im Besitz und im Eigentum von Liquid Ambient.

 

5 Rücktritt vom Vertrag/Auftrags-Stornierung

 

(1) Wird ein Auftrag, für den eine Videoproduktion vorgesehen ist, 30 Werktage vor dem vereinbarten Produktionstermin storniert, wird die geleistete Anzahlung nicht rückerstattet. Bereits entstandene Reisekosten/ Stornokosten für z.B. gebuchte Fahrkarten, Flugtickets, Mietwagen, etc. sind vom Auftraggeber voll zu tragen und von Liquid Ambient zu belegen (Quittungen Reisekosten, Rechnungen an Dritte).

 

(2) Erfolgt die Auftrags-Stornierung innerhalb von 14 Werktagen vor Produktionstermin ist ein Ausfallhonorar von 50% des Bruttoauftragswerts fällig.

 

(3) Erfolgt die Stornierung des Auftrags sieben Werktage vor Produktionstermin ist ein Ausfallhonorar von 75% des Bruttoauftragswerts fällig.

 

(4) Wird die Buchung 6 oder bis zu 1 Tag vor Produktionstermin storniert, ist ein Ausfallhonorar in Höhe des vollen Bruttoauftragswertes fällig.

 

(5) Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

 

C. Sonstiges

 

1 Zahlungsbedingungen

 

(1) Forderungen von Liquid Ambient sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

(2) Der Kunde darf Liquid Ambient gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

2 Unterstützungspflicht, Freistellung und Haftungsbeschränkung

 

(1) Der Kunde und Liquid Ambient werden einander bei etwaiger gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte im größtmöglichen Umfang unterstützen, notwendige Auskünfte erteilen sowie erforderliche oder zweckmäßige Dokumente, Korrespondenzen und sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen. Entsprechendes gilt im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme des Kunden oder von Liquid Ambient durch Dritte.

 

(2) Soweit der Kunde entgegen seiner Erklärung nicht zur Einräumung von Rechten befugt war oder entgegenstehende Rechte Dritter bestanden, stellt er Liquid Ambient von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen Liquid Ambient wegen einer dadurch verursachten Verletzung ihrer Rechte geltend machen, frei und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung, soweit sie angemessen sind. Die Geltendmachung weitergehender Rechte oder Ansprüche gegenüber dem Kunden durch Liquid Ambient bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

(3) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Liquid Ambient nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

3 Schlussbestimmungen

 

(1) Etwaige Abweichungen von den vorstehenden Regelungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Erklärungen in Textform gelten als wirksam, sofern Eingang und Inhalt der Erklärungen gegenseitig in Textform bestätigt wurden.

 

(2) Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll in diesem Fall durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die in ihrem Regelungsgehalt dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung im Hinblick auf die Zwecke des Vertrages möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend für Vertragslücken.

 

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart/ Deutschland.

 

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

Stand: Mai 2010